Dieses Programm berechnet die außergerichtlichen Anwaltskosten auf der Grundlage des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei kann ein Gebührenwert zwischen 0,3 und 2,5 gewählt werden.
Darüber hinaus können die Kosten bei Vorliegen einer Honorarvereinbarung berechnet werden.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsstands vom 1. August 2013.